P A T E N T A N W Ä L T E
DIPL.-ING. L. BREISS - DIPL.-ING. DR.
H. WILAC
Dipl,-ing- Breiss - Dipl.-Ing. Dr. Wilac
Firma
SENSOR TIMING
G.m.b.H.
4040 Linz
YOUR
re: SCANNER 1120
Pat. AT
......./
Sehr geehrter Herr Patentinhaber!
Unsere Mandantin, die Firma N... Elektronik Gesellschaft m.b.H. hat uns Ihr Schreiben vom ... zur Beantwortung übergeben. Zu Ihrem Patent Nr....... ist zu bemerken, daß der Oberbegriff eines Patentanspruches immer den Stand der Technik wiedergibt, der frei nacharbeitbar ist. Die Scanner unserer Mandantin können diesem Stand der Technik nicht subsummiert werden. Die beachtenswerten und erfinderischen Merkmale, welche sich im Kennzeichen Ihres Patentanspruches 1) befinden, sind bei den Geräten unserer Mandantin keinesfalls erfüllt, insbesondere fehlt ......usw. usw....Es ist somit festzustellen, daß keines der in Ihrem Schreiben angesprochenen Geräte unserer Mandantin einen Eingriff in Ihr Patent Nr..... darstellt.
Zu bemerken ist jedoch, daß die von Ihnen vorgenommene Verwarnung unserer Mandantin von Ihrer Seite aus höchst fahrlässig vorgenommen wurde; nicht einmal ein Gutachten eines Patentanwaltes wurde von Ihnen eingeholt. Diese grobe Fahrlässigkeit hat zur Folge, daß nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Sie als ausführendes Organ das Unternehmens, aufgrund dieser Fahrlässigkeit für die unserer Mandantin angewachsenen Kosten unserer Beratung persönlich haften.
Wir erwarten nunmehr von Ihnen folgendes:
1) Abgabe einer Erklärung, daß die Geräte unserer Mandantin keinesfalls einen Eingriff in Ihr Patent Nr.... darstellen.
2) Begleichung der unserer Mandantin durch unser Einschreiten erwachsenden Kosten in der Höhe von ATS 5.,124,- incl. Mehrwertsteuer.
3) Abgabe der Erklärung und Bezahlung dieser Kosten auf unser Konto bis zum 31. Juli ....
Soferne wir diese Erklärung und die Zahlung nicht bis zu dieser Frist erhalten haben,
sind wir von unserer Mandantin beau
Wir möchten noch darauf hinweisen, daß in dem Fall, daß die Klage für unsere
Mandantin - was für uns eine Selbstverständlichkeit ist - erfolgreich endet
und Ihre Firma die notwendigen Kosten nicht begleicht, wir die Ges.m.b.H
allenfalls bis zum Konkurs exekutieren lassen werden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Bemerkung:
Es
sei dem Leser überlassen, ob er diesen unglaublichen Wortlaut als Droh- oder
Erpresser-Brief auffasst; Tatsache ist jedoch dass solche Schreiben von Anwälten
an Erfinder, die sich erfrechen, auf eine Patentverletzung aufmerksam zu machen,
branchenüblich sind und zu den „normalen“ Patentgepflogenheiten gehören....