Sensor Timing - Projekt 1989 - Teil 2
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SENSOR TIMING - Projekt  1989 / Teil 2


- SENSOR TIMING konzipiert und entwickelt
ersten volldigitalen

  Recorder für Gesprächsaufzeichnungen!

- System zur Verhinderung von Geisterfahrten wird vorgestellt
- Unternehmer-Sozialversicherung schließt mich als Mitglied aus
  und verlangt gleichzeitig fürstliche Nachzahlungen!

- Wirtschaftskammer erklärt Mitgliedschaft "für beendet"

- Mein Anwalt erklärt die Akten für "geschlossen"
- Werkstätte und Labor müssen aus finanziellen Gründen
  geschlossen werden. Firma zieht in Privaträume und in einen
  alten Schuppen eines Sägewerks um...

- Früherer Arbeitgeber (Fa. Pl. & Th.) schließt Wiedereinstellung

  quasi "vorbeugend" aus - ohne dass eine Bewerbung erfolgte!

 

 

Die finanzielle Situation meiner Firma SENSOR TIMING verschlechterte sich seit der Ablehnung
aller Projekte durch den Forschungsförderungsfonds (FFF, s. umseitig!) stetig.
Dennoch ging die kreative Tätigkeit unverdrossen weiter.

Mai - Juni 1989 entwickelte ich das bis dahin erste und einzige bekannte voll-digitale Gerät
zur Aufzeichnung kurzer Gespräche im Taschenformat. Siehe Bild:


              

Der Prototyp hatte etwa die Größe 60 x 35 x 15mm und konnte kurze ins Mikro gesprochene
Notizen speichern und über einen kleinen Lautsprecher wiedergeben.
Ich verzichtete auf eine separate Patentanmeldung sowie auf einen neuerlichen Antrag zur
Gewährung von Förderungsmittel bei österreichischen Fonds. Den Grund dafür mag hier der
Leser nicht verstehen: Ich hielt es für zu schade, ein so wichtiges Projekt von besoffenen
Techno-Banditen erneut durch den Kaokao ziehen zu lassen. (Das wäre mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit geschehen). Außerdem war mein Selbstwertgefühl zu diesem
Zeitpunkt bereits am Nullpunkt.

Dieses Projekt wurde von mir ab 1990 nicht mehr weiter verfolgt. Allerdings fertigte ich noch
eine Haustür-Gegensprechanlage mit einem solchen integrierten Halbleiter-Recorder. Damit
konnten z. B. von einem Besucher kurze Nachrichten aufgesprochen werden, wenn der
Wohnungsinhaber nicht zu Hause anzutreffen war. Auch das gab es bis dahin nicht.

                                                     
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Im selben Jahr gab es eine Aktion in einer bekannten österreichischen Tageszeitung, bei der
Erfinder dazu aufgerufen waren, Vorschläge zu machen, wie Geisterfahrten auf Autobahnen
oder Schnellstrassen verhindert werden könnten.

SENSOR TIMING beteiligte sich daran. Ich sandte Zeichnungen samt Beschreibung ein, wie

folgt:
         
       
      

         
             

Kurz zusammengefasst ging es dabei um ein hauptsächlich auf Autobahn-Auffahrten zu
installierendes System - basierend auf versetzt eingebetteten Induktionsschleifen oder
Magnetbänder - das den Fahrer dazu auffordert, sofort rechts ran zu fahren und stehen zu
Kommt er dieser Aufforderung binnen einiger Sekunden nicht nach, stellt sich der Motor
automatisch ab und über einen RF-Transponder (z.B. Handy-Funk) wird die Polizei
benachrichtigt. Der Motor lässt sich erst nach Eingabe eines Freigabe-Codes durch die
Polizei wieder starten. Das System verlangt natürlich den verpflichtenden Einbau eines
speziellen Elektronik-Sets in jedes Fahrzeug, der aber nicht besonders aufwändig und
teuer ist. Bestehende GPS-Systeme, die vor falschem Abbiegen bzw. Einfahren warnen,
kann man ignorieren; das einzubauende Sensor-System nicht. Jede Manipulation daran
sollte automatisch gemeldet werden.

Die Zeitung meldete damals eine rege Beteiligung. Hunderte Vorschläge langten ein.

        


Nun, wer glaubte, die Zeitung würde Teilnehmer der Aktion nennen, oder gar Gewinner, der
wurde eines Besseren belehrt. Es kam nichts mehr. Einige Zeit später fragte ich nach, wo
denn die Zeichnungen und Beschreibungen verblieben seien:

         

Die Antwort dann:

         

Weitere Fragen und Nachforschung, WER vom besagten Ministerium für die Bearbeitung
der hunderten eingesandten Unterlagen verantwortlich wäre bzw. WAS denn damit weiter
geschehen würde, blieben ERFOLGLOS.

Das war wieder mal ein typisches Lehrstück, um der Öffentlichkeit zu zeigen, wie Innovation
auf österreichische Weise geschaffen wird:

Der Souverän "lässt denken"; der Untergebene hat zu denken. Und zu schweigen...

                                                   
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Im Sommer 1989 ging es Schlag auf Schlag. Urplötzlich erhielt ich ein Einschreiben
der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG), in dem ich wegen
"beendeter Pflichtmitgliedschaft" aufgefordert wurde, einen fürstlichen Betrag
an die Krankenkasse und Pensionsversicherung zu zahlen.

Ich war aber bisher nur "freiwillig weiterversichert" - ich wusste gar
nichts von einer bestehenden Pflichtmitgliedschaft! Auf meine Urgenz hin sandte man
mir eine Kopie eines Schreibens der WK O.Ö. an die betreffende Sozialversicherungs-
anstalt folgenden Inhalts:

         

Das bedeutete: Ich war also Mitglied bei der O.Ö. Handelskammer und gewerbeberechtigt bis

05-05-1988 - OHNE mein Wissen! OHNE DASS dies mir mitgeteilt worden war !! Ich hatte

in eine freiwillige Weiterversicherung eingezahlt, obwohl ich pflichtversichert gewesen war!

 

Ich ging darauf zu meinem Anwalt Dr. K., der eine Klage sowohl den Bescheid der Gewerbebehörde aus dem Vorjahr als auch gegen das Vorgehen der WK und der GSVG vorschlug. Dafür hatte ich aber kein Geld mehr. Dr. K. verlangte, dass ich endlich seinen Gesellschaftsanteil abtreten möge, und als ich diesen Wunsch nicht kommentierte, erklärte er alle Akten der Firma SENSOR TIMING aus seiner Sicht für geschlossen...

 

Die SVA war der irrigen Ansicht, das Vorgehen der WK würde damit zusammenhängen, dass meine Patente für NICHTIG erklärt worden waren! Es gelang mir kaum, den zuständigen Mann dort vom Gegenteil zu überzeugen! Man muss sich einen derartigen Wahnsinn vorstellen!

 

Danach kontaktierte ich einen Notar um eine Eidesstattliche Erklärung für die GSVG (Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft) zu verfassen. S. Bild:

         

Es kam zu keiner weiteren Korrespondenz oder Aussprache. Der geforderte Betrag war
zu zahlen. An das Finanzamt wurden laufende Zahlungen an Mehrwertsteuer, Gewerbe-
steuer, Vermögenssteuer und Körperschaftssteuer fällig. Ich musste die gesamte
Bilanzbuchhaltung selber erstellen. Ebenso sämtliche anfallenden Tätigkeiten im
Rahmen der SRCT-Prototypen- und Kleinserien-Fertigung, angefangen vom Einkauf von
Bauteilen, über Werbung, Korrespondenz und Verkauf bis hin zur Patentsachbearbeitung.
Beide neuen Patentanmeldungen beim Österr. Patentamt liefen ja weiter.

Bezüglich der Anmeldung A2682/86-1 (dem später erteilten Pat. AT397869B) platzte
mir mal der Kragen. Als 1989 bekannt wurde, dass keine Entgegenhaltung kommt -
und somit auch die Wichtigkeit des älteren Pat. AT366834, auf dem dieses basierte -
bestätigt worden war, schrieb ich dem Patentamt, dass ich aus Protest gegen die
entsetzliche Behandlung, die mir als österreichischer Erfinder hier zuteil würde,
auf eine weitere Aufrechterhaltung der Patentanmeldung keinen Wert mehr legen würde.
Darauf kam doch tatsächlich ein Schreiben, in dem ich gebeten wurde, die Patent-
anmeldung nicht fallen zulassen, und weiter zu machen!

Im Spätherbst des Jahres 1989 war es dann so weit: Das mit vielen Opfern errichtete
Büro samt Labor und Werkstätte in Linz, Wolfauerstrasse 8 musste aufgegeben werden,
und übersiedelte in meine Privatwohnung. Das ging etwas leichter, nachdem mein Sohn
ausgezogen war. In einem alten Gemäuer eines früheren Sägewerks fand sich ein Schuppen,
in dem alle Unterlagen übersiedelten. Auch die Werkstätte wurde dort eingerichtet. Die
Miete dafür war erschwinglich.

Ein letzter Superhammer kam noch im Dezember 1989. Ich wollte bloß noch mal bei meinem
früheren Arbeitgeber - der Fa. Pl. & Th. - nachfragen, ob sich an der Ablehnung
meiner Angebote was geändert hätte, speziell meine Pat.-Anmeldung "Einrichtung zur
adaptiven Zugsbeeinflussung" betreffend. Dabei fragte ich beiläufig auch nach, ob ev.
derzeit Leute aufgenommen würden (ein Bekannter hatte mich nämlich darum gebeten..).

Daraufhin erhielt ich ein Ablehnungsschreiben , das sich - man höre und staune - auf meine
Person bezog:  "Ihre telefonische Bewerbung"  !!

         

Wie es dann 1990 weiter ging, das lesen Sie auf nächster Seite...

                                                                                         
  

Wird laufend ergänzt.....

        e-mail: info@sensortime.com                                                                  

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